svttm

Richtlinien

Richtlinien für Praktizierende

Richtlinien

Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze definieren verbindliche Regeln für das
professionelle Handeln unserer Praktizierenden.

Unsere Mitglieder verpflichten sich:

  1. allen ihren Klienten jederzeit mit Achtsamkeit und Mitgefühl zu begegnen
  2. die persönliche Integrität und Wertvorstellungen der Klienten zu respektieren
  3. Bedürfnisse und Grenzen der Klienten zu achten
  4. das Wohlergehen der Klienten in den Vordergrund zu stellen
  5. eine tragfähige, wohlwollende, auf gegenseitigem Vertrauen aufbauende Beziehung anzustreben, ungeachtet des religiösen Hintergrundes, der Herkunft und der sozialen Stellung ihrer Klienten
  6. das gegenseitige Vertrauensverhältnis zu wahren und dieses weder wirtschaftlich, sozial, geistig noch sexuell auszunutzen 1)
  7. nur Behandlungsmethoden anzubieten, für welche sie die fachliche Qualifikationen und Kompetenzen erworben haben und diese immer wieder dem neuesten Stand anzupassen
  8. keine Heilversprechungen zu machen
  9. ihre therapeutische Arbeit nach den geltenden Regeln zu dokumentieren
  10. sich an die für alle komplementärmedizinisch Arbeitenden geltende Schweigepflicht zu halten 2)
  11. die Klienten ehrlich und offen über mögliche Wirkungen der Methode, Dauer und Ablauf einer Behandlung, die finanziellen Konsequenzen und die Beschwerdemöglichkeiten beim SVTTM zu informieren
  12. Der Preis pro Behandlungsstunde muss mindestens CHF 80.— betragen und darf CHF 150.—nicht übersteigen
  13. wo es angezeigt ist, die Klienten zur ärztlichen Abklärung weiter zu weisen und mit anderen Fachpersonen zusammenzuarbeiten, um optimale Hilfe zu gewährleisten
  14. ihre Klienten in Gesundheit erhaltenden oder fördernden Massnahmen und Eigenverantwortlichkeit für ihre Gesundheit zu unterstützen oder darauf hinzuweisen
  15. die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft durch Interesse an gesundheitspolitischen Fragen, sorgfältigem Umgang betreffend Kosten und vertrauenerweckendem Verhalten wahrzunehmen
  16. mit der eigenen Gesundheit sorgfältig umzugehen, auch im Bewusstsein, durch sein eigenes Verhalten, dasjenige seiner Klienten nicht zu beeinflussen
  17. keine Medikamenten und Tees anzubieten und zu verkaufen

1) Therapeutischer Missbrauch beginnt, wenn Abhängigkeiten oder Handlungen gefördert oder zugelassen
werden, die primär der Befriedigung der eigenen Bedürfnisse oder Defizite dienen
2) Vom Berufsgeheimnis entbunden sind Praktizierende nur durch schriftliche Einverständniserklärung der
Klienten