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Reglement

Reglement über die Fort- und Weiterbildung des SVTTM

Reglement
  1. Allgemeines
    Bei den vorliegenden Fort- und Weiterbildungsrichtlinien (FWBR) handelt es sich um Richtlinien des Schweizerischen Verbands der Traditionellen Tibetischen Medizin. Sie gelten für die Kum Nye Methoden. Sie sind Bestandteil der Mindestanforderungen der kantonalen gesetzlichen Angaben mit dem Ziel, die Qualität der beruflichen Tätigkeit in der Komplementärtherapie zu sichern und zu entwickeln. Die regelmässige Fort- und Weiterbildung auf der Grundlage selbstgesetzter Lernziele gehört zur Qualitätsarbeit jedes Komplementärtherapeuten.
  2. Ziel der Fort- und Weiterbildung
    Fort- und Weiterbildung wird im umfassenden Sinne als Bildungsanstrengungen der SVTTM Masseure und SVTTM Therapeuten zur Erweiterung der therapeutischen Handlungskompetenzen verstanden. Unser Ziel ist es, die Qualität der komplementärtherapeutischen Berufstätigkeit sowie der TTM Therapie durch die berufliche und persönliche Weiterentwicklung der Masseure und Therapeuten zu fördern und zu vertiefen.
  3. Verpflichtung
    Aktivmitglieder sind gemäss Art. 3.4 der Statuten zur Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Die vorliegenden Richtlinien bilden die geltenden Ausführungs-Bestimmungen hierzu. Es besteht keine Altersgrenze für die Fort- und Weiterbildungspflicht.
  4. Bemessungsperiode
    Es gilt das Kalenderjahr – 1. Januar bis 31. Dezember. Es können überzählige, anrechenbare Fort- und Weiterbildungsstunden auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
    Schweizerischer Verband der Traditionellen Tibetischen Medizin Oktober 2009
  5. Umfang der Fort- und Weiterbildung
    Pro Kalenderjahr sind die kantonalen gesetzlichen Stunden nachzuweisen.
  6. Kriterien / Anforderungen / Formen der Fort- und Weiterbildung
    Als Fort- und Weiterbildung werden Kurse, Seminare, Lehrgänge und Workshops anerkannt, die den nachfolgend aufgeführten Kriterien und Themen entsprechen:
    • Wiederholungs- und Ausbildungskurse der uns bekannten Ausbildungsinstitute
    • Ergänzungen und Vertiefungen der Grundlagen der TTM
    • Thematische und fachliche Ausbildungserweiterungen und Ergänzungen der TTM
    • Kurse, Seminare, Lehrgänge und Workshops (theoretische Grundlagen, Techniken und Anwendungen) die auf den Prinzipien der TTM aufgebaut sind
    • Kurse, Seminare, Lehrgänge und Workshops, die auf dem Prinzip des westlichen medizinischen Grundwissens aufgebaut sind und die Kenntnisse der Körperarbeit erweitern und vertiefen
    • Kurse, Seminare, Lehrgänge und Workshops, welche die Buddhistische Philosophie, die Sensibilisierung und Wahrnehmung erweitern
    • TTM Praktika im Ausland: Kurse, Seminare, Lehrgänge und Workshops, die keinem dieser Kriterien entsprechen, werden vom Vorstand geprüft.
  7. Beschränkte Anerkennung der Fort- und Weiterbildung
    Mit einer dokumentierten fachspezifischen (siehe Punkt 6) Lehrtätigkeit in der Ausund Weiterbildung können vom Vorstand geprüft und als Fortbildung anerkannt werden. Lehrtätigkeiten im In- und Ausland in der Aus- und Fortbildung sind vollständig zu dokumentieren (Bildungspass oder Ausschreibungen, Kursprogramm, Kursinhalt, Kursunterlagen, schriftliche Bestätigung des Lehrinstitutes).
  8. Keine Anerkennung der Fortbildung
    • Kurse aus den Bereichen Esotherik, Wellness oder ähnliches
    • Fortlaufende Kurse in Yoga, Tai Chi, Qui-Gong, etc.
    • Fernunterricht oder Selbststudium

    Diese Auflistung wird vom Vorstand fortlaufend ergänzt und gilt als nicht abgeschlossen. Schweizerischer Verband der Traditionellen Tibetischen Medizin Oktober 2009

  9. Nachweis der Fortbildung
    Die Fortbildung ist mittels geeigneter Dokumente zu belegen, wie zum Beispiel:
    • Diplome
    • Zertifikate
    • Kursbestätigungen

    Aus diesen Dokumenten müssen folgende Angaben stehen:

    • Name der KursteilnehmerIn
    • Namen der Referenten oder Referentinnen
    • Name des Veranstalters, Anbieters mit Ort und Land (Institution, Schule, etc.)
    • Thema und Kursinhalt
    • Datum der Veranstaltung
    • Anzahl Unterrichtsstunden à 60 Minuten (sind die Unterrichtseinheiten nicht klar definiert, werden automatisch 45 Minuten berechnet)
    • Unterschrift der Kursverantwortlichen und Referenten oder Referentinnen
    • Die Kursbestätigung muss in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache vorliegen oder in einer der genannten Sprachen übersetzt sein.

  10. Einreichen der Belege
    Vom SVTTM eventuell zukünftig angebotene Fortbildungen müssen nicht eingereicht werden. Sie werden automatisch registriert. Für die Fortbildungen anderer Anbieter gilt der Nachweis (siehe Punkt 9) und ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres dem Sekretariat einzureichen.
  11. Nichteinreichen des Fortbildungsnachweises
    Werden die Unterlagen nicht eingereicht, folgt die Löschung als Mitglied SVTTM und aus der Liste der Praktizierenden im Internet automatisch. Die Wiederaufschaltung ist gebührenpflichtig: CHF 50.--.
  12. Gesuche um Fristverlängerung
    Kann das Mitglied die notwendigen Fortbildungsstunden nicht vorweisen, ist unter Einhaltung der ordentlichen Einsendefrist (Ende Kalenderjahr) ein schriftlich begründetes Gesuch um Fristverlängerung an das Sekretariat zu stellen (z.B. Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen).
  13. Rekurs
    Gegen Entscheide kann ein Rekurs eingereicht werden und wird vom Vorstand entschieden. Die Rekursgebühr beträgt CHF 100.-- und muss im Voraus geleistet werden.
    Schweizerischer Verband der Traditionellen Tibetischen Medizin Oktober 2009
  14. Inkrafttreten
    Dieses Reglement der Fort- und Weiterbildung tritt am 16. Oktober 2009 in Kraft.